Lizenzvertrag für Anwender der Education Edition
EULA für SolidWorks 2010 Education Edition
DASSAULT SYSTEMES SOLIDWORKS CORPORATION
EDUCATION EDITION – LIZENZ-
UND SUBSKRIPTIONSDIENSTVERTRAG
WICHTIG – BITTE GENAU LESEN: Die nachfolgenden Vertragsbedingungen begründen einen rechtlich bindenden Vertrag zwischen Ihnen (einem anerkannten Lehrinstitut oder einer Privat-/Berufsschule), dem Endbenutzer, und Dassault Systèmes SolidWorks Corporation, einem Delaware-Unternehmen mit Hauptsitz in 300 Baker Avenue, Concord, Massachusetts 01742, USA (im Folgenden „DS SolidWorks“) und beziehen sich auf die Computer-Software namens SolidWorks® und, soweit zutreffend, auf gewisse andere zugehörige Software-Module (einschließlich der SolidWorks Simulation Familie von Analyseprodukten sowie der Enterprise PDM-Familie von Produktdatenmanagement-Produkten in allen Ländern) (im Folgenden die „Software“). Der Begriff „Software“ und diese Vertragsbedingungen beziehen sich ebenfalls auf (i) sämtliche Upgrades der Software, die Ihnen im Rahmen eines Subskriptionsdienstes oder einer sonstigen Supportvereinbarung gelegentlich zur Verfügung gestellt werden, (ii) sämtliche von Ihnen gelegentlich bestellten und installierten Zusatzanwendungen zur Software und (iii) Software von Dritten (z. B. die Adobe® PDF-Bibliothek), die in die DS SolidWorks Software integriert ist. Ohne Besitz einer Lizenz von DS SolidWorks darf die vorliegende Software weder auf einen Computer geladen noch verwendet oder kopiert werden. DS SolidWorks gewährt Ihnen hiermit eine nicht exklusive Lizenz zu den im vorliegenden Vertrag dargelegten Bedingungen. Lesen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig, BEVOR Sie die Verpackung mit der Software öffnen oder die Software installieren und verwenden. Durch Öffnen der Software-Verpackung oder Installieren und Verwenden der Software erklären Sie Ihre Zustimmung zu den vorliegenden Vertragsbedingungen. Wenn Sie diesen Vertragsbedingungen nicht zustimmen, geben Sie die ungeöffnete Verpackung mit der Software und allen dazugehörigen Komponenten (einschließlich schriftlicher Dokumente) umgehend gegen eine Kaufpreiserstattung zurück. Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Lizenz- und keinen Kaufvertrag.
Qualifikationsbedingungen für eine Education Edition-Lizenz
Sie erkennen an, dass Education Edition-Lizenzen nur für qualifizierende Lehrinstitute und Privat-/Berufschulen zu Preisen zur Verfügung gestellt werden, die erheblich unter den Preisen für kommerzielle Anwender liegen. Aus diesem Grund beinhalten Education Edition-Lizenzen Anwendungsbeschränkungen, die in den kommerziellen Lizenzen der Software nicht vorhanden sind. Nur Bildungseinrichtungen und Privat-/Berufsschulen, die die folgenden Kriterien erfüllen, sind zum Erwerb von Education Edition-Lizenzen berechtigt:
- Sie sind eine gemeinnützige öffentliche oder private anerkannte Bildungseinrichtung oder eine gewinnorientierte anerkannte Privat-/Berufsschule, oder Sie betreiben ein staatlich anerkanntes Berufsbildungsprogramm, dessen Teilnehmer einen Hochschulabschluss, ein Diplom oder einen sonstigen zertifizierten Abschluss anstreben.
- Sie beabsichtigen, die Software zu Unterrichtszwecken in Klassen für Vollzeitstudierende oder Teilnehmer zu verwenden, die einen Hochschulabschluss, ein Diplom oder einen sonstigen zertifizierten Abschluss anstreben, wobei die Studierenden für Kurse und Praxisarbeiten von mindestens sechs (6) Stunden eingeschrieben sein müssen, um als Vollzeitstudierende zu gelten, oder Sie beabsichtigen, die Software zu Unterrichtszwecken in einem staatlich anerkannten Berufsbildungsprogramm für Teilnehmer zu verwenden, die einen Hochschulabschluss, ein Diplom oder einen sonstigen zertifizierten Abschluss anstreben. (Beachten Sie, dass Forschungseinrichtungen KEINEN Anspruch auf eine Education Edition-Lizenz haben.)
- Sie verwenden die mit der Software erstellten Dateien nicht für Forschungszwecke oder kommerzielle Zwecke, und Sie gestatten keinen anderen Anwendern, die mit der Software erstellten Dateien zu Forschungszwecken oder kommerziellen Zwecken zu verwenden.
- Sie sind nur berechtigt, DS SolidWorks Kurse im Kursprogramm der Bildungseinrichtung auszuschreiben, und Sie inserieren keine DS SolidWorks Schulungen in Zeitungen oder sonstigen Medien (einschließlich Online-Websites), mit Ausnahme eines Online-Kursprogramms auf der Website Ihrer Bildungseinrichtung.
- Die Software verfügt über Bild- und Druckmerkmale, die die Software und die zugehörigen Dateien als „SolidWorks Education Edition“ kennzeichnen, wodurch eine Verwendung in einem kommerziellen Umfeld ausgeschlossen wird; darüber hinaus sind von der Software erstellte Dateien u. U. mit kommerziellen Versionen der DS SolidWorks Software nicht kompatibel.
- Sie verwenden die Software auf Ihren eigenen oder gemieteten Computern in den Räumlichkeiten Ihrer Bildungseinrichtung oder Ihres Unternehmens, wenn Sie ein staatlich anerkanntes Berufsbildungsprogramm betreiben, oder Sie gestatten die Verwendung der Software auf Computern, die von Vollzeitstudierenden oder Teilnehmern genutzt werden, die einen Hochschulabschluss, ein Diplom oder einen sonstigen zertifizierten Abschluss anstreben, sofern dies im Rahmen des Lehrangebots erfolgt und der sichere Zugriff auf einen Netzwerk-Lizenz-Server mit der installierten Software erfolgt, der sich in den Räumlichkeiten Ihrer Bildungseinrichtung bzw. Ihres Unternehmens befindet, wenn Sie ein staatlich anerkanntes Berufsbildungsprogramm betreiben.
1. LIZENZGEWÄHRUNG: (a) DS SolidWorks gewährt Ihnen eine einfache, nicht übertragbare (mit Ausnahme anderslautender Bestimmungen im vorliegenden Dokument) Lizenz für die Verwendung der Software und der mit dieser gelieferten gedruckten und/oder elektronischen Benutzerdokumentation (der „Dokumentation“) in Übereinstimmung mit diesem Vertrag („Lizenz“). Wenn Sie die Lizenzgebühr für eine Einzelbenutzerlizenz bezahlt haben, dürfen Sie gemäß dem vorliegenden Vertrag eine (1) Kopie der Software auf einem einzigen Computer verwenden, vorausgesetzt, dass die Software zu einem gegebenen Zeitpunkt jeweils nur auf einem (1) Computer in dem Land verwendet wird, in dem sich der Hauptsitz Ihrer Bildungseinrichtung befindet bzw. bei Erwerb der Lizenz durch eine Fernuniversität oder eine vergleichbare Einrichtung von einem DS SolidWorks Fachhändler in dem Land, in dem die Fernuniversität ihren Sitz hat; Voraussetzung ist dabei immer, dass Sie die Lizenz von einem DS SolidWorks Fachhändler in dem Land erwerben, in dem die Software verwendet wird. Diese Lizenz darf nicht in ein anderes Land übertragen werden. Wenn Sie die Lizenzgebühren für mehrere Lizenzen der Software bezahlt haben, sind Sie berechtigt, jederzeit so viele Lizenzen der Software in den Räumlichkeiten der Bildungseinrichtung oder Privat-/Berufsschule zu verwenden, wie Lizenzen erworben wurden; für jeden separaten Standort bzw. jede separate Niederlassung der Bildungseinrichtung, an dem die Software verwendet wird, ist eine separate Lizenz erforderlich, d. h., für Zweigstellen von Bildungseinrichtungen müssen separate Lizenzen erworben werden. Die Software wird auf einem Computer „verwendet“, wenn sie in den temporären Speicher (RAM) geladen ist. Wenn die potenzielle Anzahl von Benutzern der Software die Anzahl der erworbenen Lizenzen überschreitet, sind angemessene Maßnahmen zu ergreifen oder Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Anzahl der Computer, auf denen die Software gleichzeitig ausgeführt wird, nicht die Anzahl der erworbenen Lizenzen überschreitet. Mit Ausnahme von SolidWorks Simulation Softwareprodukten sind verschiedene Module nicht separat gleichzeitig verwendbar, d. h., wenn eine SolidWorks Education Edition-Lizenz vorhanden ist, kann Toolbox nicht auf einem Computer verwendet werden, während die PhotoWorksTM Software gleichzeitig auf einem anderen Computer verwendet wird. Bei der Registrierung (siehe Artikel 10 unten) müssen Sie DS SolidWorks die maximale Anzahl der möglichen Benutzer der erworbenen Lizenzen mitteilen. Die Software darf nur auf Computern geladen und verwendet werden, die Eigentum der Bildungseinrichtung bzw. Privat-/Berufsschule sind bzw. von diesen gemietet wurden und sich in deren Räumlichkeiten befinden oder auf Computern, von denen auf sichere Weise auf Computer zugegriffen werden kann, auf denen die Software installiert ist und die von Vollzeitstudierenden oder Studierenden, die einen Hochschulabschluss, ein Diplom oder einen sonstigen zertifizierten Abschluss anstreben, im Rahmen des Lehrangebots genutzt werden. Wenn die Software in einem Bildungsangebot hauptsächlich von Vollzeitenstudierenden verwendet wird, die einen Hochschulabschluss, ein Diplom oder einen sonstigen zertifizierten Abschluss anstreben, dürfen Teilzeitstudierende die Software auf Computern verwenden, die sich in den Räumlichkeiten der Bildungseinrichtung bzw. der Privat-/Berufsschule befinden und Eigentum dieser Institutionen oder von diesen gemietet sind, bzw. auf Computern, von denen auf sichere Weise auf einen lizenzierten Server zugegriffen werden kann, auf dem die Software installiert ist. Sie führen (i) regelmäßige und genaue Aufzeichnungen über die Seriennummern und Standorte sämtlicher Lizenzen der Software, (ii) überwachen und kontrollieren die Verwendung der Software entsprechend den Bedingungen des vorliegenden Vertrags und (iii) stellen DS SolidWorks bei berechtigter Anforderung Kopien dieser Aufzeichnungen zur Verfügung.
(b) Sicherheitsmechanismus. DS SolidWorks behält sich das Recht vor, einen Software-Sicherheitsmechanismus in die Software zu integrieren, um die Verwendung der Software zu überwachen und somit zu prüfen, dass Sie die Software gemäß dieser Lizenz verwenden. Solch ein Sicherheitsmechanismus speichert unter Umständen Daten in Bezug auf die Verwendung der Software und die Anzahl der erstellten Kopien. DS SolidWorks behält sich das Recht vor, ein Hardware-Sperrgerät, eine Software zur Lizenzverwaltung und/oder einen Lizenzberechtigungsschlüssel zu verwenden, um den Zugriff auf die Software zu steuern. Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um den Zweck dieser Mechanismen zu umgehen oder außer Kraft zu setzen. Die Verwendung von Software ohne erforderliche Sperrgeräte oder Berechtigungsschlüssel ist verboten. Sie räumen DS SolidWorks das Recht ein, jederzeit und mit oder ohne vorherige Ankündigung die Aufzeichnungen der Überwachungssoftware einzusehen, um die Verwendung zu prüfen. Wenn bei einer Prüfung festgestellt wird, dass Sie mehr als die zulässige Anzahl von Lizenzen der Software verwendet haben, kann DS SolidWorks nach eigenem Ermessen (i) den kommerziellen Endbenutzerpreis für alle zusätzlich zu den zulässigen Lizenzen verwendeten Lizenzen in Rechnung stellen, der von Ihnen zu entrichten ist, (ii) Ihnen diese Lizenz entziehen und von Ihnen die Deinstallation der Software von allen Computern der Bildungseinrichtung bzw. Privat-/Berufsschule fordern und/oder(iii) alle sonstigen Rechtsmittel oder andere zur Abhilfe geeigneten Mittel nutzen.
(c) Netzwerklizenzversion. Wenn Sie für eine SolidNetWork Lizenzversion (Netzwerklizenz) der Software bezahlt haben, gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen für Ihre Lizenz:
(i) Die SolidNetWork Lizenzversion der Software muss auf einem Netzwerkserver mit einem Hardware-Sperrgerät und einem eingebetteten Software-Sicherheitsmechanismus installiert sein, der nur den gleichzeitigen Betrieb der Anzahl von Lizenzen erlaubt, die erworben wurden. Zusatzlizenzen können zur Netzwerklizenz von Zeit zu Zeit hinzugefügt werden, wenn Zusatzlizenzen gekauft werden. Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um den Zweck des Lizenz-Managers zu umgehen oder außer Kraft zu setzen. Die Verwendung der Software ohne erforderliche Sperrgeräte oder Berechtigungsschlüssel ist untersagt.
(ii) Über das Netzwerk, in dem die SolidNetWork Lizenz installiert ist, darf die Lizenz nur unter den Client-Computern verteilt werden, die sich auf demselben Universitäts-/Schulgelände wie der Server befinden, bzw. nur unter den Client-Computern, die sich in der Wohnstätte der Vollzeitstudierenden befinden, die einen Hochschulabschluss, ein Diplom oder einen sonstigen zertifizierten Abschluss anstreben (oder in der Wohnstätte der Teilzeitstudierenden, sofern die Software hauptsächlich von Vollzeitstudierenden verwendet wird, die einen Hochschulabschluss, ein Diplom oder einen sonstigen zertifizierten Abschluss anstreben), unter der Voraussetzung, dass von den Client-Computern auf sichere Weise auf den Lizenzserver zugegriffen werden kann, auf dem die Software installiert ist.
(iii) Die SolidNetWork Lizenz muss jährlich erneuert werden. Wenn Sie den Subskriptionsdienst erworben haben, erhalten Sie automatisch einmal jährlich eine Aktualisierung der Seriennummer für die SolidNetWork Lizenz (diese muss von Ihrem Netzwerkserveradministrator manuell eingegeben werden). Wenn Sie den Subskriptionsdienst nicht erworben haben, müssen Sie eine Anforderung der Aktualisierung der Seriennummer für die SolidNetWork Lizenz senden.
Zusätzliche Lizenz für SolidWorks eDrawings® Professional. Bei der SolidWorks eDrawings Professional Software handelt es sich um ein Interaktionswerkzeug. Daher ermöglicht Ihnen SolidWorks eDrawings Professional, und DS SolidWorks gewährt Ihnen eine entsprechende Lizenz, das Erstellen von Kopien von Teilen von SolidWorks eDrawings Professional sowie der von Ihnen erstellten Modelldateien und die Weitergabe dieser Dateien an Dritte, mit denen Sie zusammenarbeiten, sodass diese Ihre Modelle unter anderem anzeigen, kennzeichnen und bemaßen können.
(d) Adobe® PDF-Software. Wenn Sie mit der Adobe PDF-Software arbeiten, können Sie Kopien der Schriftart-Software in Ihre elektronischen Dokumente einbetten, um ein Dokument zu drucken, anzuzeigen oder zu bearbeiten. Wenn die Schriftart-Software, die Sie einbetten, auf der Adobe Website unter http://www.adobe.com/type/browser/legal/embeddingeula.html als „licensed for editable embedding“ (für bearbeitbares Einbetten lizenziert) gekennzeichnet ist, können Sie Kopien dieser Schriftart-Software zudem auch für die Bearbeitung elektronischer Dokumente verwenden. Keine weiteren Rechte zur Einbettung sind in dieser Lizenz impliziert oder werden im Rahmen dieser Lizenz gewährt.
(e) SolidWorks Workgroup PDM. Jede Lizenz für SolidWorks Workgroup PDM für SolidWorks oder Workgroup PDM Contributor (eine Client-Lizenz) umfasst das Recht, die SolidWorks Workgroup PDM Tresorfunktion auf einer unbegrenzten Zahl von Servern nach eigenem Ermessen zu installieren.
2. INTERNETWERKZEUGE UND -DIENSTE. Gelegentlich können in einer Lizenz der Software oder bei einem Subskriptionsbasisdienst für die Software Internetwerkzeuge und -dienste (wie z. B. 3D Instant-Website) integriert sein, die von DS SolidWorks entwickelt wurden und auf die Sie von der Software aus zugreifen können. Ein Satz an Grundfunktionen steht für jede Lizenz ohne Zusatzgebühr zur Verfügung. Für eine erweiterte Verwendung muss eine bestimmte Gebühr entrichtet werden. Eine Beschreibung der Internetwerkzeuge für die Software finden Sie unter www.solidworks.com. Die Verwendung der Internetwerkzeuge und -dienste unterliegt zudem den Verwendungsbestimmungen (Terms of Use) für die betreffenden Werkzeuge bzw. Dienste; die jeweiligen Bestimmungen finden Sie unter http://www.solidworks.com/sw/termsofuse.html und sie werden durch diesen Verweis zum Bestandteil des vorliegenden Vertrags. Wenn diese Werkzeuge und Dienste ohne eine zusätzliche Gebühr zur Verfügung gestellt werden, sind sie ein kostenloses zusätzliches Angebot und können zu jeder Zeit geändert und/oder eingezogen werden.
3. EIGENTÜMER DER SOFTWARE UND BESCHRÄNKUNGEN BEIM KOPIEREN. DS SolidWorks oder seine Lizenzgeber sind und bleiben die Eigentümer aller Copyright-, Marken-, Geschäftsgeheimnis- und anderer Eigentümerrechte an der bzw. in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation. DIE SOFTWARE UND DIE DOKUMENTATION SIND URHEBERRECHTLICH UND DURCH WEITERE GESETZE IN BEZUG AUF GEISTIGES EIGENTUM GESCHÜTZT. Jeder DS SolidWorks Lizenzgeber ist ein Drittbegünstigter im Rahmen dieses Vertrags. Sie erwerben lediglich diejenigen Rechte, die in diesem Vertrag ausdrücklich gewährt werden. Sie dürfen die Software nicht in maschinenlesbare Form kopieren, mit Ausnahme einer Kopie zu Sicherungszwecken, die entsprechend den Lizenzbeschränkungen von Artikel 1 erstellt wird. Sie dürfen keine Hinweise oder Haftungsausschlüsse in Bezug auf Copyright- oder andere Eigentümerrechte aus der Software oder Dokumentation entfernen und Sie müssen alle diese Hinweise und Haftungsausschlüsse in alle Kopien der Software einbinden, die gemäß dem vorliegenden Vertrag angefertigt werden.
4. ANDERE VERWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN. Dieser Vertrag ist Ihr Nachweis für die Lizenz zur Ausübung der hierin gewährten Rechte und muss von Ihnen aufbewahrt werden. Mit Ausnahme der in Artikel 1 gewährten Rechte in Bezug auf SolidWorks eDrawings Professional ist es Ihnen untersagt, Teile der Software separat oder unabhängig von der Software und außerhalb der im vorliegenden Vertrag beschriebenen regulären Unterrichtszwecke (siehe „Qualifikationsbedingungen“) zu verwenden. Diese Lizenz ist NICHT für die Verwendung durch Forschungslabore verfügbar, die sich in einer Bildungseinrichtung befinden oder an eine solche angeschlossen sind. Durch diese Lizenz wird NICHT das Recht gewährt, mit der Software erstellte Dateien für kommerzielle Zwecke jeglicher Art zu verwenden oder anderen die Möglichkeit einzuräumen, mit der Software erstellte Dateien für kommerzielle Zwecke jeglicher Art zu verwenden, beispielsweise durch Weitergabe einer Datei an ein kommerzielles Unternehmen, und daher behält sich DS SolidWorks das Recht vor, das Einlesen der mit der Software erstellten Dateien in kommerzielle Versionen der Software zu verhindern. Es ist Ihnen untersagt, die Software oder die durch den vorliegenden Vertrag gewährte Lizenz zu verkaufen, eine entsprechende Lizenz oder Unterlizenz zu gewähren oder sie abzutreten, weiterzugeben, zu vermieten oder zu verleihen (dies gilt auch für die Weitergabe an einen ASP (Application Service Provider) oder im Rahmen einer Timeshare-Vereinbarung). Die Software darf nicht von einem ASP (Application Service Provider) oder ISP (Internet Service Provider) geleitet werden oder mit einer dritten Person gemeinsam verwendet werden. Sie dürfen die Software nicht über das Internet installieren oder verwenden, insbesondere nicht in Verbindung mit einem Webhosting oder einem ähnlichen Dienst, oder die Software Dritten über das Internet auf Ihrem Computersystem oder anderweitig zugänglich machen. Sie sind nicht berechtigt, Änderungen an der Software oder der zugehörigen Dokumentation vorzunehmen oder abgeleitete Arbeiten davon zu erstellen, und Sie dürfen nicht zu Wettbewerbszwecken mit DS SolidWorks den Quellcode der Software analysieren, zurückentwickeln, dekompilieren, zerlegen oder auf andere Weise versuchen, diesen zu entschlüsseln (außer gemäß Artikel 11 des vorliegenden Vertrags, falls zutreffend), da er Geschäftsgeheimnisse (wie die Struktur, die Organisation und den Code der Software) von DS SolidWorks und seinen Lizenzgebern enthält.
5. SUBSKRIPTIONSDIENST. Wenn Sie vom Fachhändler durch Entrichtung der entsprechenden Gebühr einen Subskriptionsdienst für die gemäß diesem Vertrag lizenzierte Software erwerben, erlangen Sie Anspruch auf Telefon-Supportdienste von einem autorisierten SolidWorks Fachhändler. Darüber hinaus erhalten Sie jährlich ein (1) Upgrade der Software. Die Laufzeit dieses Diensts beträgt ein (1) Jahr, beginnend mit dem ersten Tag des zweiten Monats nach Bestellung des Subskriptionsdiensts; wenn Sie den Subskriptionsdienst z. B. am 10. Juni bestellen, beginnt die einjährige Laufzeit am 1. August. Es erfolgt keine automatische jährliche Verlängerung. Software, die als Upgrade einer früheren Version der lizenzierten Software bereitgestellt wird, muss die vorherige Version ersetzen; es wird keine zusätzliche Lizenz erteilt. Sie dürfen nur eine Anzahl von Upgrades installieren, die der Anzahl der entrichteten Subskriptionsdienstgebühren entspricht.
6. LAUFZEIT. Die durch diesen Vertrag gewährte Lizenz ist so lange gültig, bis sie entsprechend den Bestimmungen im vorliegenden Artikel 6 gekündigt wird. DS SolidWorks kann die hierin gewährte Lizenz schriftlich fristlos kündigen, (i) wenn berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass eine Bestimmung der Artikel 3 und 4 des vorliegenden Vertrags verletzt wurde, (ii), wenn Sie gegen eine Bestimmung dieses Vertrags verstoßen und Sie diesen Verstoß nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach einer entsprechenden Benachrichtigung beheben oder (iii) wenn die Lizenz im Rahmen eines Programms zur Softwareförderung bereitgestellt wurde und der Subskriptionsdienst nach Ablauf des Überlassungszeitraums nicht verlängert wurde. Bei Kündigung der Lizenz aus einem dieser Gründe müssen Sie umgehend alle Kopien der Software und der zugehörigen Dokumentation, die durch die Lizenz abgedeckt sind, gemäß den Anweisungen von DS SolidWorks an DS SolidWorks zurückgeben oder vernichten und Sie müssen sämtliche Hardware-Sperrgeräte zurückgeben. Die Bestimmungen der Artikel 2, 3, 4, 6, 7, 8, 12, 13, 14 und 15 des vorliegenden Vertrags haben auch nach einer Kündigung dieses Vertrags weiterhin Gültigkeit.
7. VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL UND VERWENDUNG DER SOFTWARE. Sie sind verantwortlich für die Überwachung, Verwaltung und Kontrolle der Verwendung der Software sowie für die Ausgabe der Software; dies umfasst u. a. (i) die Auswahl der Software für die Erzielung der beabsichtigten Ergebnisse, (ii) die Entscheidung über die geeignete Verwendung der Software sowie von deren Ausgabe in Ihren Unterrichts- und Kursunterlagen, (iii) die Festlegung von geeigneten, unabhängigen Verfahren zum Testen der Genauigkeit der Software und ihrer Ausgabe, (iv) die Sicherstellung, dass keine mit der Software erstellten Dateien für kommerzielle Zwecke verwendet und/oder an kommerzielle Einrichtungen weitergegeben werden und (v) die Erstellung geeigneter Sicherungskopien zur Verhinderung von Datenverlusten im Falle von Fehlfunktionen der Software. Bei der Software handelt es sich um ein Werkzeug, dessen Zweck ausschließlich im Unterrichten und in der Ausbildung von Studierenden besteht. Sie dient keinesfalls als Ersatz für professionelles Urteil oder unabhängiges Testen von physikalischen Prototypen in Bezug auf Produktbelastung, -sicherheit und -nutzung; für alle Ergebnisse, die aus der Verwendung der Software erzielt werden, tragen Sie die alleinige Verantwortung.
8. BESCHRÄNKTE GARANTIE, AUSNAHMEN UND HAFTUNGSABLEHNUNGEN
a. Beschränkte Garantie. DS SolidWorks garantiert, dass die Software frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Erhalts durch Sie funktionieren wird. DS SolidWorks garantiert außerdem, dass alle Dienste, die das Unternehmen von Zeit zu Zeit leistet, fachmännisch und nach den Regeln angemessener Geschäftspraxis ausgeführt werden. Die gesamte Haftung von DS SolidWorks und Ihr einziges Rechtsmittel im Rahmen dieser Garantie bestehen darin, unter angemessenem Einsatz das fehlerhafte Medium oder die fehlerhafte Software zu reparieren oder zu ersetzen oder die Dienstleistung erneut zu erbringen. Sind diese Bemühungen erfolglos, muss DS SolidWorks oder der Groß- oder Fachhändler von DS SolidWorks (i) bei Rückgabe der fehlerhaften Software und Vorlage einer Kopie des Kaufbelegs den für die Software bezahlten Preis bzw. den für die Dienstleistung entrichteten Preis rückerstatten oder, (ii) falls gesetzlich vorgeschrieben, eine andere Lösung anbieten. Für jede Ersatz-Software wird für den Rest des ursprünglichen Garantiezeitraums, mindestens jedoch für dreißig (30) Tage ab Erhalt durch Sie, eine Garantie geboten.
b. Ausnahmen. Die beschränkte Garantie von DS SolidWorks ist nichtig, wenn sich ein Garantiefall aus Folgendem ergibt: (i) Unfällen, Beschädigung, Missbrauch oder fahrlässiger Handhabung der Software, (ii) Handlungen oder Versäumnissen, die nicht DS SolidWorks zuzuschreiben sind, (iii) Kombination der Software mit Produkten, Materialien oder Software, die nicht von DS SolidWorks angeboten werden oder nicht zur Kombination mit der Software vorgesehen sind, oder (iv) dem Versäumnis Ihrerseits, alle von DS SolidWorks verfügbar gemachten Aktualisierungen der Software zu integrieren und zu verwenden. DS SolidWorks übernimmt keinerlei Garantie, dass die Software oder die Dienstleistung Ihren Anforderungen entspricht, dass der Betrieb der Software frei von Unterbrechungen oder Fehlern ist oder dass die Internetwerkzeuge oder -dienste uneingeschränkt sicher sind.
c. Garantiebeschränkungen. Die im vorliegenden Artikel 8 beschriebene ausdrückliche Garantie ist die einzige Garantie, die von DS SolidWorks in Bezug auf die gemäß diesem Vertrag bereitgestellte Software und die zugehörige Dokumentation sowie für sämtliche erbrachten Dienstleistungen gewährt wird. Soweit nach geltendem Recht zulässig, gewähren DS SolidWorks und die Lizenzgeber von DS SolidWorks, darunter Adobe, keinerlei sonstige ausdrückliche, konkludente, gewohnheitsrechtliche oder handelsübliche Garantien und DS SolidWorks und die Lizenzgeber von DS SolidWorks schließen insbesondere die Garantie der Handelsüblichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck sowie der Nichtverletzung von Rechten und Gesetzen aus. Im Zusammenhang mit der in diesem Artikel 8 beschriebenen Garantie dürfen Sie unter keinen Umständen später als ein (1) Jahr nach dem Auftreten eines Garantiefalls eine Forderung geltend machen, Klage einlegen oder einen Prozess anstrengen.
d. Haftungsbeschränkungen. Sofern nicht durch lokales Recht anders vorgeschrieben, überschreitet die Haftung von DS SolidWorks und/oder der Lizenzgeber von DS SolidWorks, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund (einschließlich Fahrlässigkeit), aus oder im Zusammenhang mit der gemäß diesem Vertrag bereitgestellten Software und der zugehörigen Dokumentation sowie der erbrachten Dienstleistungen in keinem Fall die für die Software entrichtete Lizenzgebühr bzw. die für die Dienstleistung bezahlten Gebühren. Unter keinen Umständen haften DS SolidWorks oder die Lizenzgeber von DS SolidWorks für konkrete, indirekte, zufällige, aus Schadensersatzforderungen entstehende Schäden oder Folgeschäden (einschließlich Schäden, die sich aus Unverwendbarkeit, Datenverlust, entgangenen Gewinnen, Geschäftswert- oder Auftragsverlust ergeben), die aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung oder der Unmöglichkeit der Verwendung der gemäß dem vorliegenden Vertrag bereitgestellten Software und der zugehörigen Dokumentation sowie der gelegentlich erbrachten Dienstleistungen entstehen, selbst wenn DS SolidWorks und/oder die Lizenzgeber von DS SolidWorks auf die Möglichkeit solcher Schäden aufmerksam gemacht wurden. Unbeschadet des Voranstehenden ist die Haftung von DS SolidWorks bei Todesfällen oder Körperverletzungen, die durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von DS SolidWorks verursacht werden, unter keinen Umständen beschränkt.
9. EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG. Die Software ist ein kommerzieller Artikel („commercial item“) entsprechend der Definition in 48 C.F.R. 2.101 (OCT 1995), bestehend aus kommerzieller Computersoftware und kommerzieller Softwaredokumentation („commercial computer software“ und „commercial software documentation“ gemäß Begriffsverwendung in 48 C.F.R. 12.212 (SEPT 1995)), und sie wird der US-Regierung zur Verfügung gestellt (a) für den Erwerb durch bzw. im Namen von zivilen Behörden entsprechend den Richtlinien in 48 C.F.R. 12.212 oder (b) für den Erwerb durch oder im Namen von Abteilungen des Verteidigungsministeriums entsprechend den Richtlinien in 48 C.F.R. 227.7202-1 (JUN 1995) und 227.7202-4 (JUN 1995). Wenn eine Forderung seitens einer Behörde der US-Regierung an Sie ergeht, die Software mit Rechten bereitzustellen, die über die oben beschriebenen hinausgehen, benachrichtigen Sie DS SolidWorks über das Ausmaß der jeweiligen Forderung, und DS SolidWorks hat fünf (5) Geschäftstage Zeit, die Forderung nach eigenem Ermessen zu erfüllen oder abzulehnen. Lieferant/Hersteller: DS SolidWorks Corporation, 300 Baker Avenue, Concord, Massachusetts 01742, USA.
10. ABSCHALTFUNKTION (nicht zutreffend für SolidWorks Simulation). Sie erkennen die Tatsache an und sind damit einverstanden, dass die Software eine automatische Abschaltfunktion (die „Abschaltfunktion“) enthält, die die Software bei Aktivierung unverwendbar macht. Die Abschaltfunktion wird dreißig (30) Tage nach der Installation der Software automatisch aktiviert, wenn nicht ein Zugriffscode (der „Registrierungscode“) eingegeben wird, der die Abschaltfunktion außer Kraft setzt. Um Ihren Registrierungscode zu erhalten, müssen Sie sich bei DS SolidWorks registrieren, entweder indem Sie die der Software beiliegende Registrierkarte an DS SolidWorks zurücksenden oder indem Sie die während des Installationsvorgangs abgefragten Informationen auf elektronische Weise an DS SolidWorks übermitteln. Nach Eingang Ihrer Registrierungsinformationen bei DS SolidWorks wird Ihnen ein Registrierungscode zugeteilt.
11. EUROPÄISCHE SOFTWARERICHTLINIE. Wenn die Bestimmungen der Richtlinie des Rats der Europäischen Gemeinschaft vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen, wie sie in entsprechenden Ländergesetzen implementiert wurde (die „Softwarerichtlinie“), auf Ihre Verwendung der Software zutreffen und Sie die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der Software erhalten möchten, wie es gemäß Artikel 6 der Softwarerichtlinie („Interoperabilitätsinformationen“) zulässig ist, müssen Sie dies DS SolidWorks schriftlich mitteilen und dabei die Art der benötigten Interoperabilitätsinformationen sowie ihren Bestimmungszweck angeben. Wenn DS SolidWorks entscheidet, dass Sie gemäß der Softwarerichtlinie Anspruch auf solche Interoperabilitätsinformationen haben, wird DS SolidWorks Ihnen nach eigenem Ermessen entweder (i) solche Interoperabilitätsinformationen zur Verfügung stellen oder (ii) Ihnen gestatten, innerhalb der von der Softwarerichtlinie vorgeschriebenen Grenzen und für die von dieser gestatteten Zwecke und ausschließlich in dem Maße, wie es zum Erhalten solcher Interoperabilitätsinformationen notwendig ist, die Software zurückzuentwickeln. Wenn sich DS SolidWorks für die Option (i) entscheidet, geben Sie DS SolidWorks jede angemessen angeforderte Information und Unterstützung, damit DS SolidWorks die Option (i) ausführen kann, und DS SolidWorks kann Ihnen für die gewünschten Interoperabilitätsinformationen eine angemessene Gebühr in Rechnung stellen, es sei denn, eine solche Gebühr wird in der Softwarerichtlinie ausdrücklich untersagt.
12. EXPORTBESTIMMUNGEN. Sie erkennen an, dass die Software und die zugehörige Dokumentation den Exportkontrollgesetzen der USA oder Großbritanniens unterliegen können, und Sie erklären sich einverstanden, die Software und die zugehörige Dokumentation nicht ohne die entsprechenden Lizenzen der US-Regierung oder der Regierung eines anderen Staates und nicht ohne die schriftliche Genehmigung von DS SolidWorks und der Lizenzgeber von DS SolidWorks zu exportieren, erneut zu exportieren oder anderweitig umzuschlagen. Darüber hinaus sichern Sie zu und garantieren Sie, dass Sie und alle die Software nutzenden Studierenden/Schüler keine Bürger eines Landes sind, das mit einem Embargo oder sonstigen Sanktionen belegt ist, oder dort wohnhaft sind (u. a. gilt dies für Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan und Syrien) und dass Ihnen keine andere Bestimmung im Rahmen der Exportkontrollgesetze den Erhalt der Software untersagt. Alle Rechte zur Verwendung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verfallen, wenn die Bedingungen des vorliegenden Vertrags von Ihnen nicht eingehalten werden.
13. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Dieser Vertrag sowie dessen Auslegung und Durchsetzung unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaats Massachusetts, unter Ausschluss der Rechtswahl und ohne Rücksicht auf die Konvention der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenhandel, und wird als versiegelter Vertrag erachtet. Die englische Fassung dieses Vertrages ist der maßgebende Vertragstext für alle Zwecke, auch wenn Übersetzungen oder Auslegungen des Vertrages in anderen Sprachen vorliegen. Sollte ein zuständiges Gericht eine Bestimmung oder einen Teil einer Bestimmung dieses Vertrags aus irgendeinem Grunde für nicht durchsetzbar befinden, so ist diese Bestimmung bzw. deren Teil im höchstzulässigen Umfang durchzusetzen und die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.
14. VERKAUF IN KANADA. Wenn Sie dieses Produkt in Kanada erworben haben, stimmen Sie folgender Regelung zu:
Die Vertragsparteien bestätigen, dass es ihr Wunsch ist, dass dieser Vertrag sowie alle anderen Dokumente, die sich darauf beziehen, einschließlich Mitteilungen, ausschließlich in englischer Sprache verfasst sind und werden; zudem sind die englischsprachigen Versionen des vorliegenden Vertrags sowie aller sonstigen zugehörigen Dokumente die maßgeblichen Versionen für jegliche Zwecke.
Les parties aux présentes confirment leur volonté que cette convention, ainsi que tous les documents y compris tout avis qui s'y rattache, soient rédigés en langue anglaise et que les versions en langue anglaise de cette convention et de tous les autres documents soient les versions autorisées à toutes fins.
15. GESAMTER VERTRAG. Sie stimmen außerdem zu, dass dieser Vertrag die vollständige und ausschließliche Fassung Ihres Vertrags mit DS SolidWorks in Bezug auf die Software und den Subskriptionsdienst ist und jeden anderen mündlichen oder schriftlichen Vertrag oder sonstige Vereinbarungen zwischen Ihnen und DS SolidWorks in Bezug auf die Software und den Subskriptionsdienst ersetzt; Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der vorliegende Vertrag nicht die Bedingungen eines unterschriebenen Vertrags zwischen Ihnen und DS SolidWorks in Bezug auf die Software und den Subskriptionsdienst ersetzt.
16. Adobe-Marke. Adobe ist entweder eine eingetragene Marke oder eine Marke von Adobe Systems Incorporated in den USA und anderen Ländern.
17. Microsoft-Updates. Gelegentlich kann DS SolidWorks Microsoft-Softwarekomponenten neu verteilen. Sie haben Anspruch auf solche Microsoft-Komponenten und gewährleisten, dass Sie diese nur installieren werden, wenn Sie eine gültige, lizenzierte Kopie jener Microsoft-Produkte besitzen, auf die sie sich beziehen.
18. Windows-Desktop-Suche. BITTE BEACHTEN SIE: Die Microsoft Corporation (oder, basierend auf Ihrem Wohnort, ein Partnerunternehmen) gewährt Ihnen die Lizenz für dieses Ergänzungsprogramm. Eine Kopie dieses Ergänzungsprogramms darf mit jeder gültigen lizenzierten Kopie der Microsoft Windows-Software verwendet werden, mit der es benutzt werden kann (die „Software“). Sie dürfen es nicht verwenden, wenn Sie über keine Lizenz für die Software verfügen. Für den Einsatz dieses Ergänzungsprogramms gelten die Lizenzbedingungen der Microsoft Windows-Software.
Windows-Desktop-Suche unterliegt den MSN-Datenschutzbestimmungen.
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